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Wer kann Körperspender werden?

Vom 17.08.2019

Jeder Mensch besitzt das Selbstbestimmungsrecht über seinen eigenen Körper, und dies gilt in gewisser Hinsicht auch über den Tod hinaus. Somit hat jeder Mensch das Recht, sich selbst zu Lebzeiten zu einer Körperspendeerklärung zu entschließen. Eine solche muss mit der entsprechenden anatomischen Institution abgeschlossen werden. Ein Vermerk im Testament oder in einer etwaigen Patientenverfügung ist hierbei nicht ausreichend.

Angehörige können die Körperspende weder von sich aus posthum veranlassen noch den zu Lebzeiten ausgesprochenen Willen ablehnen.

Da zwischen dem Sterbefall und der Bestattung eines Körperspenders zum Teil bis zu mehreren Jahren vergehen können, ist es insbesondere wichtig, nahe Angehörige und gute Freunde in die Entscheidung mit einzubeziehen. Für die Trauerbewältigung der Hinterbliebenen ist dies ein wichtiger Punkt.

Das Mindestalter, um in das Körperspendeprogramm aufgenommen zu werden, liegt bei MoViDo bei 50 Jahren.

In besonderen Fällen kann eine Aufnahme in das Körperspendeprogramm nicht erfolgen (z.B. bei Suizidfällen, bestimmten infektiösen Krankheiten sowie bei Unfällen mit traumatischen Einwirkungen auf den Körper). Dies wird stets im Einzelfall entschieden. Gleiches gilt für den Fall, dass der Todeszeitpunkt bei unserer Benachrichtigung bereits so weit zurückliegt, dass eine adäquate Einbalsamierung nicht mehr durchgeführt werden kann.

Ist ein Körperspender gleichzeitig Organspender, so hat die Organspende selbstverständlich Vorrang. Ob nach erfolgter Organspende auch der Körperspende noch nachgekommen werden kann, muss im Einzelfall entschieden werden.

Warum Körperspender sich hierzu entschließen >

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