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Wie finanziert sich das MoViDo-Körperspendeprogramm?

Vom 16.08.2019

Die Körperspenden werden auf Antrag den Ausrichtern von Forschungs-, Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen in der Medizin (z.B. Universitäten, Hochschuleinrichtungen, medizinischen Verbänden, gemeinnützigen Vereinen, privaten Lehreinrichtungen) zur Verfügung gestellt. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Forschungs- oder Bildungsmaßnahme und deren Rahmenbedingungen unseren Qualitätsmaßgaben entsprechen. Hierzu müssen unter anderem die Sinnhaftigkeit der Maßnahme für die Gesellschaft und der ehrenhafte und pietätvolle Umgang mit den Körperspendern einwandfrei dargelegt werden.

Für die Zurverfügungstellung der Körperspende für diese betreffende Forschungs- oder Bildungsmaßnahme leistet der Ausrichter eine Gebühr an MoViDo. Von diesen Gebühren bezahlt MoViDo alle mit dem Körperspendewesen verbundenen Kosten, von der Überführung (Transport) der verstorbenen Körperspender über die Einbalsamierung, die Aufbahrung, die Sarg- und Urnenkosten, die Kremierung und Beisetzung bis hin zur Trauerfeier und Pflege der Gedenkstätte.

Es erfolgt ausdrücklich kein Verkauf von Körpern oder Körperteilen! Von der Annahme der Körperspende bis zur Beisetzung verbleiben alle Körperspenden in der Obhut von MoViDo.

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