MoViDo Gedenkstätte

„Heute ehren wir das Leben vieler Menschen
– verschieden und doch verbunden
durch Erinnerung und Liebe“

Ihr seid nicht mehr dort, wo ihr wart – doch ihr seid überall dort,
wo wir eurer gedenken“

„Wie Sterne am Himmel leuchten sie weiter – jede und jeder von ihnen auf eigene Weise.“

„Ein liebevoller wunderbarer Mensch hat seine Reise in die Ewigkeit begonnen“

„Ein stiller Übergang – von der Zeit in die Ewigkeit“

„Sie haben die irdische Welt verlassen, um gemeinsam Frieden und Vollendung zu finden“

„Sie sind gegangen – doch ihr Lächeln, ihre Spuren und ihre Liebe bleiben für immer bei uns“

„Ein Mensch, der viel gegeben hat, ist von uns gegangen – sein Wirken bleibt in uns.“

„Wenn wir in Gedanken bei ihm sind, ist er uns ganz nah.“

Hinweise zur Gedenkstätte

Die Gedenkstätte befindet sich auf dem Städtischen Friedhof am Hellweg, Hellweg 95, 45279 Essen, auf dem Feld 3, Grabnummern 204 bis 210.
Die Gedenkstätte ist als Anlaufpunkt für alle Angehörigen und Freunde aller Körperspender gedacht, unabhängig davon, wo die Urne bestattet oder die Asche verstreut wurde.

Die Bestattungen, die hier in Essen stattfinden, finden für die nichtanonyme Bestattungsart auf dem Feld 3 statt.
Die anonymen Urnenbestattungen finden auf dem direkt gegenüberliegenden Feld 7 statt.

Unsere Gedenkstätte ist Allen gewidmet, auch denjenigen, die eine anonyme Ascheverstreuung oder eine Seebestattung gewünscht haben.
Alle Angehörigen und Freunde sind herzlich eingeladen, Blumen und Kerzen dort niederzulegen.

Der kürzeste Zugang zum Feld 3 besteht über den Eingang an der Märkischen Straße

Gestaltet ist die Gedenkstätte mit rötlich-braunem Migmatit-Gestein.

Die zwei Gedenkstelen wurden handwerklich vom Essener Steinmetz- und Steinbildhauermeister Stefan Brinkmann gearbeitet.
Die große Stele trägt die Inschrift „reverentia aestimemus corporum suorum donatores“ – „In Ehrerbietung wollen wir die Körperspender würdigen“ und spiegelt damit den Zweck der Gedenkstätte wider. In die kleinere Stele wurde eine Kerzengrotte eingearbeitet und sie trägt die Inschrift „mortui vivos docent“ – „Die Toten lehren die Lebenden“.

Das Licht soll die Verbundenheit zu den Verstorbenen „beleuchten“, und die Inschrift stellt den Leitspruch des MoViDo Körperspendeprogramms dar.

Nutzungshinweise zur Gedenkstätte

Für die Ablage von Blumen und Kerzen bitten wir alle Angehörigen, die auch für uns verbindliche Friedhofssatzung sowie Gestaltungsvorschriften zu beachten (https://media.essen.de/media/wwwessende/aemter/15/SR703neu.pdf)

Kunststoffe und nicht verrottbare Materialen sind aus ökologischen Gründen laut Satzung nicht gestattet; dies gilt hiernach auch für Kunstblumen und Kunstgestecke.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei mit Namen versehenen Schiefertäfelchen etc. laut Friedhofssatzung um Grabmale handelt. Diese sind ebenfalls in der Friedhofssatzung geregelt. Für Nichtanonyme Urnengräber besteht grundsätzlich die Möglichkeit, ein Grabmal aufzustellen. Dieses ist jedoch genehmigungspflichtig und es bestehen weitere Regularien (z.B. eine Mindestdicke von 10 cm oder auch ein Herkunftsnachweis zum Ausschluss von Kinderarbeit). Angehörige, die ein Grabmal platzieren möchten, bitten wir um vorherige Rücksprache, um hier alles Notwendige fachgerecht auf den Weg bringen zu können.

Für die Ablage von Devotionalien und sonstigen Erinnerungsgegenständen, religiöser oder nicht religiöser Art, bitten wir folgendes zu beachten:

Zum einen weisen die Grabfelder und die Gedenkstätte naturgemäß einen nur begrenzten Platz auf. Dies kann im Laufe der Zeit dazu führen, dass die ausgewiesene Ablagefläche überfüllt wird. Wir bitten um Verständnis, dass in einem solchen Fall Ablagen entfernt werden (in der Regel in chronologischer Abfolge). Gleiches gilt auch für Ablagen, die durch den „Zahn der Zeit“ einen verwitterten, unschönen Zustand erhalten haben.

Bitte beachten Sie auch, dass für die Ablage eine gesonderte Fläche ausgewiesen ist. Im Rahmen unserer Grabfelder ist dies die Grabnummer 204 (auf der linken Seite unserer Grabflächen).

Auf den allgemeinen Wiesenflächen für anonyme Bestattungen (Feld 7, direkt gegenüber unserer Gedenkstätte) ist dies die erkennbar plattierte Steinfläche etwa auf Höhe der Mitte des Feldes zum Gehwegrand hin).

„Geschmackvoll - ja oder nein ?“

Über Geschmack lässt sich bekanntlich nicht streiten.

Und alle abgelegten Gegenstände haben für die betroffenen Angehörigen und Verstorbenen eine entsprechende Bedeutung, die es zu respektieren gilt.

Gleichzeitig ist für Grabstätten, die nicht nur einem oder wenigen individuellen Nutzern zugeordnet sind, sondern einer größeren, ggfs. sehr heterogenen Gruppe zur Bestattung oder als Anlauf- und Trauerstätte dienen , ein möglichst neutrales Erscheinungsbild zweckdienlich, um einen für alle Beteiligten annehmbaren Zustand zu gewährleisten.

Aus diesem Grunde bitten wir, die Gedenkstätte mit den aufgestellten Stelen (Grabnummern 208, 209 und 210) frei von individuell platzierten Gegenständen zu halten.

Gleichwohl möchten wir allen Angehörigen die Möglichkeit bieten, etwaige für sie oder die Verstorbenen bedeutungsvolle Devotionalien ablegen zu können. Dies ist ein berechtigtes Bedürfnis und ein wichtiger Faktor im Rahmen der Trauerbewältigung und der Lebenserinnerungen.

Aus diesem Grunde haben wir extra für diesen Zweck das Grab Nummer 204 für die Ablage individueller Devotionalien und Erinnerungsgegenstände hergerichtet und hierfür bereitgestellt.

Sprechen Sie uns bei jedweden Fragen hierzu jederzeit gern an!

Ihr MoViDo-Team