

Die Körperspenden werden auf Antrag den Ausrichtern von Forschungs-, Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen in der Medizin (z.B. Universitäten, Hochschuleinrichtungen, medizinischen Verbänden, gemeinnützigen Vereinen, privaten Lehreinrichtungen) zur Verfügung gestellt. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Forschungs- oder Bildungsmaßnahme und deren Rahmenbedingungen unseren Qualitätsmaßgaben entsprechen. Hierzu müssen unter anderem die Sinnhaftigkeit der Maßnahme für die Gesellschaft und der […]