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Die Körperspende – Was ist das?

Vom 17.08.2019

Während die „Organspende“ in der Bevölkerung hinlänglich bekannt ist, ist der Begriff der „Körperspende“ nicht sehr geläufig.

Hierunter versteht man, dass sich ein Mensch zu Lebzeiten dazu entschließt, seinen Körper nach seinem Tod zu wissenschaftlich-medizinischen Zwecken zur Verfügung zu stellen.

Dieses verfügt er persönlich zu Lebzeiten in einer sogenannten testamentarischen Verschreibung, der Körperspendeerklärung. Das anatomische Institut sichert im Gegenzug zu, nach Verwendung der Körperspende für die anschließende Kremierung und Bestattung zu sorgen, wenn nichts anderes gewünscht wird.

Im Gegensatz zur Organspende gibt es bisher keine zentrale Anlaufstelle für alle Körperspender, sondern die Körperspendeerklärung wird gegenüber einer bestimmten, regionalen anatomischen Einrichtung abgegeben, so z.B. gegenüber dem anatomischen Institut Münster, Düsseldorf, Rostock usw.

Beide „Vertrags“-Parteien dieser Verschreibung – also das Institut und der Körperspender – können jederzeit einseitig von der getroffenen Vereinbarung zurücktreten. Möchte der Körperspender von seiner Erklärung zurücktreten, so kann er dies einfach dem betreffenden Institut unter Rückgabe seines Körperspendeausweises mitteilen. In diesem Fall haben dann – wie bei Nicht-Körperspendern auch – die nächsten Angehörigen gemäß Bestattungsgesetz für die Kremierung bzw. Bestattung Sorge zu tragen.

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